Beitragsordnung

Beitragsordnung ab 01.07.2017
Steuerhilfe Deutschland Lohnsteuerhilfe e.V.

Mitgliedsbeitrag
Der Jahresbeitrag der Mitglieder ist für die Dauer der ungekündigten Mitgliedschaft zu entrichten. Sie ermitteln sich gemäß den unten aufgeführten Ausführungen.

Bei zusammenveranlagten Ehepartnern und eingetragenen Lebenspartnerschaften werden die Einnahmen zusammengerechnet. Vorausgesetzt, dass beide Ehepartner/eingetragene Lebenspartner Mitglied werden; es wird in diesem Fall nur ein Mitgliedsbeitrag erhoben.

Die Jahresbeiträge der Mitglieder staffeln sich gemäß nachstehender Tabelle, wobei sich die Bemessungsgrundlage zusammensetzt aus allen steuerfreien und steuerpflichtigen Einnahmen des betreffenden Besteuerungsjahres.

Diese sind insbesondere:

Bruttoarbeitslohn/-löhne, Versorgungsbezüge, steuerfrei bezogene Einnahmen (z.B. Einnahmen aus Übungsleitertätigkeit;,steuerfreie Bezüge aus Bundes- oder Landeskasse), durch den Arbeitgeber steuerfrei gezahlte Auslösungen, Spesen- und Reisekostenpauschalen, steuerfreie Einnahmen unter Progressionsvorbehalt (z.B. Arbeitslosen- oder Krankengeld , ausländische Einkünfte), Kindergeldzahlungen.

Der jährliche Gesamtbetrag der Einnahmen aus sonstigen Einkünften (z.B. Renten, Unterhaltsleistungen und dauernden Lasten), aus Vermietung und Verpachtung, aus privaten Veräußerungsgeschäften, aus Kapitalvermögen.

Beitragsordnung: nachstehende Beiträge inklusive 19 % Mehrwertsteuer.

0 – 10.000 Euro
10.001 – 16.000 Euro
16.001 – 30.000 Euro
30.001 – 45.000 Euro
45.001 – 60.000 Euro
60.001 – 75.000 Euro
75.001 – 90.000 Euro
90.001 – 115.000 Euro
115.001 – 140.000 Euro
ab 140.001 Euro
50 Euro
70 Euro
95 Euro
125 Euro
160 Euro
190 Euro
225 Euro
260 Euro
325 Euro
380 Euro

Die Aufnahmegebühr für Neumitglieder beträgt 11 Euro inklusive 19 % Mehrwertsteuer.

Leistungen des Vereins können erst nach Zahlung des jeweiligen Jahresbeitrags im Sinne von § 6 (3) der Satzung in Anspruch genommen werden.

Satzungsgemäß entrichtet sind Beiträge, wenn sie von der Beraterin oder dem Berater quittiert worden sind.  Im Mahnverfahren richtet sich der Beitragsanspruch nach der zuletzt erhobenen Beitragsstufe.

Im Fall eines rückwirkenden Beitritts wird für den in der Vergangenheit liegenden Zeitraum der Mitgliedsbeitrag erhoben, der bei einer bereits bestehenden Mitgliedschaft erhoben worden wäre.

Beitragsordnung

4.4 % - 5 Stimmen



Fragen & Antworten

Was macht ein Lohnsteuerhilfeverein?

Ein Lohnsteuerhilfeverein arbeitet nicht nach dem Prinzip der Gewinnerzielung, sondern nach dem Prinzip der Kostendeckung. Eine Beratung erfolgt nur im Rahmen einer Mitgliedschaft nach § 4 Nr. 11 Steuerberatungsgesetz (StBerG).

Mitgliedschaft warum? Was kostet diese?

Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Lohnsteuerhilfevereine nur Ihre Mitlgieder steuerlich beraten und betreuen dürfen. Jedes Mitglied zahlt einen pauschalen, nach seinem Einkommen orientierten, sozial gestaffelten Jahresmitgliedsbeitrag zwischen 50 Euro und 380 Euro, zuzüglich einer einmalig anfallenden Aufnahmegebühr von 11 €. Darin sind alle Leistungen enthalten, egal wie oft Sie unsere Hilfe in Anspruch nehmen. d.h. der Mitgliedsbeitrag deckt sämtliche Leistungen für den jeweiligen Veranlagungszeitraum (Kalenderjahr).

Was bedeutet die DIN Zertifizierung?

Die Zertifizierung nach DIN 77700 dient der Qualitätssicherung. Die Zertifizierung ist ein Qualitätsnachweis. Mit diesem Zeritfikat wird bestätigt, dass die fachliche Arbeit, die Durchführung der steuerlichen Beratung, die Organisationsabläufe in der vom Zertifikatsinhaber geleiteten Beratungsstelle und deren technische Ausstattung den Vorgaben der DIN-Norm entsprechen.

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