Checkliste

Für eine gute Vorbereitung auf das erste Gespräch mit uns, stellen wir Ihnen zur Vereinfachung eine kurze Checkliste zur Verfügung. Diese Dokumente, Unterlagen sind gegebenenfalls mitzubringen.

Wir beraten Mitglieder im Rahmen von § 4 Nr. 11 StBerG

  • Personalausweis
  • Steueridentifikationsnummer
  • Steuerbescheid des Vorjahres
  • Nachweise über Änderung des Familienstandes
  • Lohnsteuerbescheinigungen
  • Nachweise über Lohnersatzleistungen, z. B. über Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II (Hartz IV), Krankengeld, Elterngeld, Mutterschaftsgeld, Insolvenzgeld etc.
  • Belege über vermögenswirksame Leistungen
  • Antrag auf Wohnungsbauprämie
  • Belege über haushaltsnahe Dienstleistungen im eigenen Haushalt
  • Nachweise über Handwerkerleistungen im eigenen Haushalt
  • Jahresbescheinigungen über Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden usw.)
  • Unterlagen rund um vermietete Immobilien ( Anschaffungskosten, Schuldzinsen, Mietverträge, Nebenkostenabrechnungen, Hausgeldabrechnungen etc.)
  • Nachweise über Einnahmen aus privaten Veräußerungsgeschäften, z. B. Immobilienverkauf usw.
  • Nachweise über ausländische Einnahmen
  • Steueridentifikationsnummer(n) Kind(er)
  • Geburtsurkunde(n)
  • Nachweise über Kinderbetreuungskosten
  • Nachweise über Ausbildungsplatzsuche
  • Nachweise rund um die Ausbildung (Vertrag über Ausbildung, Lohnsteuerbescheinigung, Nachweise über Schul- oder Hochschulbesuch, Schul-/Studiengebühren, BAföG usw.)
  • Rentenbescheid, Leistungsmitteilung privater Renten oder Rentenanpassungsmitteilung der gesetzlichen Rentenversicherung Alters-/Witwen-/Hinterbliebenen oder Erwerbsunfähigkeitsrente usw.
  • Lohnsteuerbescheinigungen, bei Pension oder Betriebsrente usw.
  • Nachweise über weitere Renten, auch ausländische Renten
  • Bewerbungskosten
  • Fahrtkosten zur Arbeitsstätte
  • Umzugskosten (berufsbedingte Umzüge)
  • Nachweise über Kosten für doppelte Haushaltsführung (Zweitwohnung aus beruflichen Gründen)
  • Kosten für Arbeitszimmer
  • Kosten für Dienstreisen und Auswärtstätigkeiten
  • Kosten für Arbeitsmittel (Arbeitsmittel, Arbeitskleidung, Fachliteratur, Computer, Smartphone usw.)
  • Kosten für Aus- und Fortbildungskosten
  • Beiträge für Berufsverbände / Gewerkschaften
  • Kosten für die Steuerberatung
  • Versicherungsbeiträge: private Kranken-, Pflege-, Unfall-, Haftpflicht-, Renten- und Lebensversicherung usw.
  • private Altersvorsorge, Unterlagen zur Riester- und Rürup-Rente usw.
  • Spendenbescheinigungen
  • Unterhaltsleistungen an unterhaltsberechtigte Angehörige
  • Krankheits- und Pflegekosten, für Arzt- und Zahnarztleistungen, Krankenhausaufenthalte, Medikamente, Brillen, Kuren, Pflege- und Seniorenheime, Fahrten zu Ärzten usw.
  • Erwerbsminderungsgrad, Pflegestufe, Behindertenausweis Pflegestufe, z. B. Behindertenausweis
  • Beerdigungskosten

Dies ist keine vollständige Aufzählung. Um Ihre Steuerbelastung zu senken, ist eine individuelle Beratung mit Ihrem Steuerberater im persönlichen Gespräch durch nichts zu ersetzen!

Checkliste

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Fragen & Antworten

Was macht ein Lohnsteuerhilfeverein?

Ein Lohnsteuerhilfeverein arbeitet nicht nach dem Prinzip der Gewinnerzielung, sondern nach dem Prinzip der Kostendeckung. Eine Beratung erfolgt nur im Rahmen einer Mitgliedschaft nach § 4 Nr. 11 Steuerberatungsgesetz (StBerG).

Mitgliedschaft warum? Was kostet diese?

Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Lohnsteuerhilfevereine nur Ihre Mitlgieder steuerlich beraten und betreuen dürfen. Jedes Mitglied zahlt einen pauschalen, nach seinem Einkommen orientierten, sozial gestaffelten Jahresmitgliedsbeitrag zwischen 50 Euro und 380 Euro, zuzüglich einer einmalig anfallenden Aufnahmegebühr von 11 €. Darin sind alle Leistungen enthalten, egal wie oft Sie unsere Hilfe in Anspruch nehmen. d.h. der Mitgliedsbeitrag deckt sämtliche Leistungen für den jeweiligen Veranlagungszeitraum (Kalenderjahr).

Was bedeutet die DIN Zertifizierung?

Die Zertifizierung nach DIN 77700 dient der Qualitätssicherung. Die Zertifizierung ist ein Qualitätsnachweis. Mit diesem Zeritfikat wird bestätigt, dass die fachliche Arbeit, die Durchführung der steuerlichen Beratung, die Organisationsabläufe in der vom Zertifikatsinhaber geleiteten Beratungsstelle und deren technische Ausstattung den Vorgaben der DIN-Norm entsprechen.

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