Für eine gute Vorbereitung auf das erste Gespräch mit uns, stellen wir Ihnen zur Vereinfachung eine kurze Checkliste zur Verfügung. Diese Dokumente, Unterlagen sind gegebenenfalls mitzubringen.
Wir beraten Mitglieder im Rahmen von § 4 Nr. 11 StBerG
Dies ist keine vollständige Aufzählung. Um Ihre Steuerbelastung zu senken, ist eine individuelle Beratung mit Ihrem Steuerberater im persönlichen Gespräch durch nichts zu ersetzen!
Die Zertifizierung nach DIN 77700 dient der Qualitäts- sicherung. Die Zertifizierung ist ein Qualitätsnachweis. Mit diesem Zeritfikat wird bestätigt, dass die fachliche Arbeit, ….
Ein Lohnsteuerhilfeverein arbeitet nicht nach dem Prinzip der Gewinnerzielung, sondern nach dem Prinzip der Kostendeckung. Eine Beratung erfolgt nur im Rahmen einer Mitgliedschaft nach § 4 Nr. 11 Steuerberatungsgesetz (StBerG).
Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Lohnsteuerhilfevereine nur Ihre Mitlgieder steuerlich beraten und betreuen dürfen. Jedes Mitglied zahlt einen pauschalen, nach seinem Einkommen orientierten, sozial gestaffelten Jahresmitgliedsbeitrag zwischen 50 Euro und 380 Euro, zuzüglich einer einmalig anfallenden Aufnahmegebühr von 11 €. Darin sind alle Leistungen enthalten, egal wie oft Sie unsere Hilfe in Anspruch nehmen. d.h. der Mitgliedsbeitrag deckt sämtliche Leistungen für den jeweiligen Veranlagungszeitraum (Kalenderjahr).
Die Zertifizierung nach DIN 77700 dient der Qualitätssicherung. Die Zertifizierung ist ein Qualitätsnachweis. Mit diesem Zeritfikat wird bestätigt, dass die fachliche Arbeit, die Durchführung der steuerlichen Beratung, die Organisationsabläufe in der vom Zertifikatsinhaber geleiteten Beratungsstelle und deren technische Ausstattung den Vorgaben der DIN-Norm entsprechen.