Wir beraten Mitglieder im Rahmen von § 4 Nr. 11 StBerG
Arbeitnehmer, Beamte, Rentner, Auszubildende, Student und Unterhaltsempfänger, Arbeitssuchender kann Mitglied werden. Sie sollten ausschließlich Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit, Renten, Versorgungsbezügen und Unterhaltsleistungen beziehen. Dann beraten wir Sie als Mitglied, auch wenn Sie zusätzlich diese Einnahmen erzielen:
Allerdings dürfen die Einnahmen aus diesen drei Einkunftsarten insgesamt nicht mehr als 26.000 Euro für Singles bzw. 36.000 Euro bei Ehegatten betragen.
Selbstständige, Gewerbetreibende und Arbeitnehmer mit Einnahmen aus einer selbstständigen Tätigkeit dürfen wir leider nicht beraten (vgl. § 4 Nr. 11 StBerG). Dafür haben wir Kooperationsmöglichkeiten, bitte sprechen Sie uns, wenn notwendig an.
Wenn Sie sich vorbereiten und keinen der vielen Nachweise vergessen wollen, hier unsere Checkliste für das Beratungsgespräch:
Checkliste für das erste Beratungsgespräch
Uns ist sehr wichtig, dass Sie sich bei uns wohl und gut aufgehoben fühlen. Dann ist zu prüfen, ob wir Sie steuerlich beraten dürfen, wenn es der Fall ist, besteht unsererseits eine gesetzliche Beratungsbefugnis. Wenn die Fragen und Formalitäten zum Beitritt und Mitgliedsbeitrag geklärt sind, würden wir das Augenmerk auf das Beratungsgespräch lenken.
Im Laufe des Gespräches stellen wir gezielte Fragen um Sie steuerlich bestmöglich betreuen zu können. Das Gespräch dauert normalerweise, je nach Umfang bis zu einer Stunde. Aus Qualitätsgründen erstellen wir keine Steuererklärung im Erstgespräch, da unterscheiden wir uns von vielen anderen Vereinen, die so agieren.
Wenn alle Unterlagen vorliegen und wir auch sämtliche möglichen Steueroptimierungen für Sie berücksichtigt haben, vereinbaren wir einen zweiten Termin, wo wir gerade bei Neumitgliedern, die Erklärung noch einmal ausführlich besprechen, Sie von uns eine Steuerprognose ausgehändigt bekommen, mit welcher Steuerrückerstattung Sie zu rechnen haben, oder welche Steuernachzahlung Sie erwartet.
Das ist unterschiedlich und kann so nicht einheitlich beantwortet werden. Es hängt zum einen davon ab, ob das Finanzamt überlastet ist oder nicht und zum anderen, ob die Steuererklärung mit den kompletten Belegen und/oder Erläuterungen beim Finanzamt abgegeben wird. In unseren Beratungsstellen wird mit einer Software gearbeitet, die einen Versand der Steuererklärung per ELSTER (ELektronische STeuerERklärung) ermöglicht. Erfahrungsgemäß wird dadurch die Bearbeitung durch das Finanzamt wesentlich beschleunigt.
Die Dauer der Mitgliedschaft ist unbegrenzt. Sie kann jedoch jährlich gekündigt werden – stets bis zum 30. September eingehend, zum Ende des Jahres.
Die Kündigung ist schriftlich an den Vorstand des Vereins zu richten.
Wir legen sehr großen Wert auf Qualität und Beratung auf höchstem Standard. Quantität gibt es bei uns nicht. Klasse statt Masse, ist unsere Devise. Daher arbeiten bei uns auch ausschließlich nur solche Personen, die unseren strengen Qualitätsanforderungen gerecht werden. Unsere Berater sind ausgebildete Steuerfachleute, sowohl Steuerberater, als auch Steuerfachwirte und Steuerfachangestellte die sich regelmäßig fortbilden in entsprechenden Schulungswerken. Dadurch sichern wir die fachliche Qualität. Zusätzlich arbeiten bei uns auch nur Personen, die entsprechend des Qualitätsmanagementsystem DIN 77700 (Dienstleistungen für Lohnsteuerhilfevereine) zertifiziert sind. Die Vollzertifizierung steht für geprüftes Fachwissen des Beraters und die geprüfte Beratungsstellenorganisation durch den Zertifizierungsverband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. (ZVL) in Berlin.
Die Zertifizierung nach DIN 77700 dient der Qualitäts- sicherung. Die Zertifizierung ist ein Qualitätsnachweis. Mit diesem Zeritfikat wird bestätigt, dass die fachliche Arbeit, ….
Ein Lohnsteuerhilfeverein arbeitet nicht nach dem Prinzip der Gewinnerzielung, sondern nach dem Prinzip der Kostendeckung. Eine Beratung erfolgt nur im Rahmen einer Mitgliedschaft nach § 4 Nr. 11 Steuerberatungsgesetz (StBerG).
Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Lohnsteuerhilfevereine nur Ihre Mitlgieder steuerlich beraten und betreuen dürfen. Jedes Mitglied zahlt einen pauschalen, nach seinem Einkommen orientierten, sozial gestaffelten Jahresmitgliedsbeitrag zwischen 50 Euro und 380 Euro, zuzüglich einer einmalig anfallenden Aufnahmegebühr von 11 €. Darin sind alle Leistungen enthalten, egal wie oft Sie unsere Hilfe in Anspruch nehmen. d.h. der Mitgliedsbeitrag deckt sämtliche Leistungen für den jeweiligen Veranlagungszeitraum (Kalenderjahr).
Die Zertifizierung nach DIN 77700 dient der Qualitätssicherung. Die Zertifizierung ist ein Qualitätsnachweis. Mit diesem Zeritfikat wird bestätigt, dass die fachliche Arbeit, die Durchführung der steuerlichen Beratung, die Organisationsabläufe in der vom Zertifikatsinhaber geleiteten Beratungsstelle und deren technische Ausstattung den Vorgaben der DIN-Norm entsprechen.